Beitragsordnung:
Verband der europäischen Ferienunterkunftsvermittler VdeF
(Zeichen VdeF)
1. Beitragshöhe
Die Beitragshöhe beträgt jährlich für
a) ordentliche und vorläufige Mitglieder
(natürliche Personen) EUR 850,00
b) ordentliche Mitglieder (juristische Personen) EUR 3.500,00
c) ordentliche Mitglieder (rechtsfähige Vereine, Verbände) Entscheidung durch den Vorstand
d) außerordentliche Mitglieder EUR 450,00
e) Juniorenmitgliedschaft EUR 150,00
f) Mitglieder auf Probe EUR 300,00
2. Zahlungsweise
Der Beitrag wird vierteljährlich , und zwar zum 1. Werktag eines Quartals gezahlt. Zahlt das Mitglied den gesamten Jahresbeitrag zum genannten Zeitpunkt, ermäßigt sich der Beitrag für
a) ordentliche Mitglieder und vorläufige Mitglieder (natürliche Personen) EUR 768,00
b) juristische Personen auf EUR 3.000,00
c) außerordentliche Mitglieder auf EUR 400,00
3. Aufnahmegebühr
Sie beträgt für
a) ordentliche Mitglieder und außerordentliche Mitglieder (natürliche Personen) EUR 300,00 b) juristische Personen EUR 600,00 c) außerordentliche Mitglieder EUR 200,00
4. Wird der Beitrag nicht pünktlich entrichtet, so dass Mahnungen erforderlich
werden, wird für die zweite und jede weitere Mahnung eine Unkostenpauschale in Höhe von EUR 25,00 erhoben.